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 Gesetzliches

BKA Bescheide zu unseren Waffen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Freigabebescheiden unserer Waffen. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr alle aufgeführte Waffen erhältlich sind. Da es sich bei dem OA-10 .308Win. um eine kpl. Neukonstruktion ohne jegl. militärisches Vorbild handelt, ist hier ein BKA Bescheid nicht nötig.

Modell Hersteller Zivil-waffe Sportlich zugelassen BKA Aktenzeichen LRA Weilheim AZ Datum
OA-15
.223Rem
DPMS USA ja ja   135-2/2 Sg.30Fr. 03.05.2000
OA-50
.50BMG
Armalite USA ja ja   135-2/2 Sg.30Fr. 19.03.2001
OA-UG
.223Rem.
Steyr Mannlicher Austria ja nach altem WaffG ja   135-2/2 Sg.30Fr. 19.03.2001
OA-15
.223Rem.
Oberland Arms ja ja KT21 / ZV25 - 5164.01 Z 03/03   15.10.2003
OA-UG Steyr Mannlicher Austria ja nein ZV 25 - 5164.01 Z 05/03   18.09.2003
OA-UG Sport
.223Rem.
Steyr Mannlicher Austria ja ja KT 21/ZV25 - 5164.01 Z34   08.11.2004
TSP A1
9mmx19
Brügger+Thomet Schweiz ja nein KT21 / ZV25 - 5164.01 Z 06/03   26.11.2003
TSP A2 Sport
9mmx19
Brügger+Thomet Schweiz ja ja KT 21/ ZV25 - 5164.01 Z 07/03   24.11.2003
OA-5
9mmx19
Brügger+Thomet Schweiz ja nein KT21 / ZV 25 - 5164.01 Z 04/03   22.03.2004
OA-5k
9mmx19
Brügger+Thomet Schweiz ja nein ZV25 - 5166.00-63a/04
OA-5k nur vorläufiger Bescheid
  09.03.2004

Gesetzliche Bestimmungen
beim Erwerb von Waffen und Munition nach dem neuen Waffengesetz

1. Frei verkäufliche Waffen

2. Kurzwaffen

3. Langwaffen

4. Munition



1. Frei verkäufliche Waffen

Waffenart

Erwerb/Besitz

Führen

Schreckschuss-, Reizstoff-, Signal- Waffen mit PTB-Zeichen

bei vollendetem 18. Lebensjahr
-FREI-

Personalausweis/Pass + kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Luftgewehre, Luftpistolen, Softair* mit F-Zeichen

bei vollendetem 18. Lebensjahr
-FREI-

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Einläufige Perkussionswaffen, Schusswaffen mit Zündnadelzündung, sofern Modell entwickelt vor dem 01.01.1871

bei vollendetem 18. Lebensjahr
-FREI-

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Rad-/Steinschloss) deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde

bei vollendetem 18. Lebensjahr
-FREI-

Personalausweis/Pass

Wechsel/Austausch-Einsteckläufe

bei vollendetem 18. Lebensjahr 
-FREI-
für Inhaber einer WBK, in der die dazugehörigen Schusswaffen eingetragen sind

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Armbrüste

bei vollendetem 18. Lebensjahr
-FREI-

Personalausweis/Pass

* Anmerkung zu Softair-Waffen: unter 0,08 Joule sind vom Gesetz ausgenommen, wenn zum Spiel bestimmt und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt oder getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind.



Erwerb durch Sportschützen

2. Kurzwaffen

Waffenart

Erwerb/Besitz

Führen

Pistolen und Revolver bis zu einem Kaliber von 5,6mm (.22L.r.)

bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung)

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Pistolen und Revolver ab 5,6mm (Kaliber .22L.r.)

ab vollendetem 21. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung) + amtsärztl. o. fachpsychologisches Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG

ab vollendetem 25. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung)

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

mehrschüssige Perkussionswaffen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

Gelbe WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung)

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Handfeuerwaffen unter 7,5 Joule mit F-Zeichen

bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK, wobei keine Bedürfnisprüfung stattfindet

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

3. Langwaffen

Waffenart

Erwerb/Besitz

Führen

Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, mehrschüssige Perkussionswaffen

Gelbe WBK, es findet Prüfung auf Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, Bedürfnis statt. Ausgestellte WBK berechtigt zum Kauf mehrerer Waffen. 

Erwerb muss innerhalb 14 Tagen der Erlaubnisbehörde angezeigt werden und Eintrag in WBK erfolgen.

Das Bedürfnis kann durch eine Bescheinigung bezgl. der Sachkunde u. 12monatiger Teilnahme an Schießübungen des Vereins nachgewiesen werden.

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Selbstladewaffen

WBK, es findet Prüfung auf Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis statt. Das Bedürfnis kann durch eine Bescheinigung bezgl. der Sachkunde u. 12monatiger Teilnahme an Schießübungen des Vereins nachgewiesen werden.

Erwerb muss innerhalb 14 Tagen der Erlaubnisbehörde angezeigt werden und Eintrag in WBK erfolgen.

Altererfordernis: Ab 18 Jahren, bei Waffen des Kalibers .22L.r.

Großkaliber vom vollendeten 21.Lebensjahr an mit amtsärtzlichem o. fachpsychologischem Gutachten

Ab vollendetem 25. Lebensjahr –ohne-

Personalausweis/Pass + Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG)

Wichtiger Hinweis:
Nach § 42 WaffG ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!!

4. Munition

Munition die für Personen über 18 Jahre frei erwerbbar ist:
1. Kartuschenmunition der Platz-/Reiz-/Wirkstoffpatronen zu den mit dem PTB-Zeichen zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Signaleffekte ohne Knalleffekt Kaliber 15
2. Kartuschenmunition für Schussapparate nach § 7 BeschG in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 1.11
3. Munition jeglicher Art zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.
  - § 12 Abs. 1 Nr. 5
  - § 12 Abs. 2 Nr. 2

Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren:
Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die früher freie Munition im Kaliber 4 mm M 20. Die Erlaubnis wird ohne Prüfung des Bedürfnisses erteilt.

 Neuheiten

Selbstladebüchsen/Rifles
OA-10 21"/26" Sportselbstladebüchse .308Win.
[OA-10 21"/26" Sportselbstladebüchse .308Win.]
OA-10 Classic .308Win.
[OA-10 Classic .308Win.]

OA-Optionen
OA-A2 Mündungsfeuerdämpfer für OA-15 .223Rem.
[OA-A2 Mündungsfeuerdämpfer für OA-15 .223Rem.]
OA-Kompensator für OA-15 .223Rem.
[OA-Kompensator für OA-15 .223Rem.]
OA-TEX Mündungsfeuerdämpfer
[OA-TEX Mündungsfeuerdämpfer]
OA-Pepperbox Mündungsfeuerdämpfer
[OA-Pepperbox Mündungsfeuerdämpfer]
OA-KompPlus
[OA-KompPlus]
OA-Austria Mündungsstück
[OA-Austria Mündungsstück]
Hogue Grip
[Hogue Grip]
TRH - Tactical Rail Handguard<br> Carbine Length
[TRH - Tactical Rail Handguard
Carbine Length]
TRH - Tactical Rail Handguard<br> Mid Length
[TRH - Tactical Rail Handguard
Mid Length]
TRH - Tactical Rail Handguard<br> Rifle Length
[TRH - Tactical Rail Handguard
Rifle Length]
OA-Riemenöse
[OA-Riemenöse]

Magazine
G-MAG 30 Schuss .223 Rem.
[G-MAG 30 Schuss .223 Rem.]
G-MAG 10/20 Schuss .223 Rem.
[G-MAG 10/20 Schuss .223 Rem.]
G-MAG 10/20 Schuss .308 Win.
[G-MAG 10/20 Schuss .308 Win.]

A.R.M.S. Montagen
A.R.M.S. Combat Sling
[A.R.M.S. Combat Sling]
#41B Frontsight
[#41B Frontsight]
#71L-F Flip-Up Front Sight / #71L-R Flip-Up Rear Sight
[#71L-F Flip-Up Front Sight / #71L-R Flip-Up Rear Sight]

EOTech - Optik
EOTech EXPS 3-0 / EXPS3-2
[EOTech EXPS 3-0 / EXPS3-2]

Elcan Optik
Specter DR (dual role) Modell 1.5-6x
[Specter DR (dual role) Modell 1.5-6x]

Optik/Visierung
#71L-F Flip-Up Front Sight / #71L-R Flip-Up Rear Sight
[#71L-F Flip-Up Front Sight / #71L-R Flip-Up Rear Sight]


z.Zt. 22 Neuheiten im Sortiment


Donnerstag, 09. September 2010

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